Eva Koopmann & Verena Bönicke-Rama
Hamburg
Die Rechtsanwälte für Familienrecht
1.08.2023

Ihr Scheidungsanwalt in Hamburg Wandsbek:

Die Kanzlei für Scheidungsrecht in Hamburg

Bei allen Rechtsfragen um Ehe und Scheidung kann die Scheidungsanwältin helfen und den gebotenen Weg aufzeigen; wenn nötig, kann dies auch der Rechtsweg sein. Erst nach längerer Ehezeit wird ein Unterhaltsanspruch erworben, der auf den beiderseitigen Versorgungsausgleich bei Scheidung, in besonderen Fällen sowohl den nachehelichen als auch den Trennungsunterhalt, angerechnet werden kann. Diese Option kommt in der Praxis weniger häufig vor, so dass für die Rechtsberatung bei einer Ehescheidung ein gemeinsamer Gang zum Anwalt zu empfehlen ist.
Weitere Informationen zum Scheidungsrecht und zu den nachehelichen Ansprüchen der Ehegatten untereinander sind auch bei der Anwältin erhältlich, so dass der Scheidungsanwalt aus Hamburg als Fachanwalt vor den Hamburgischen Gerichten und als Fachanwältin für Familienrecht vor dem Familiengericht in Hamburg-Wandsbek jederzeit auftreten kann. Hier gibt es weitere Informationen zum Scheidungsrecht.

Rechtsanwälte für Ehe und Scheidung

Das Familiengericht in Hamburg hat sich in einer Reihe von gerichtlichen Entscheidungen zu den bisherigen Methoden der Bearbeitung bekannt. Die konkreten Regelungen des nachehelichen Unterhalts für Getrenntlebende und des Versorgungsausgleichs gehören hier zum Entscheidungsbereich der Familienrichter an den Familiengerichten in Wandsbek und Eilbek, so dass nur auf einen vom Scheidungsanwalt gestellten Antrag hin ein gerichtlicher Beschluss über die Beendigung der Ehe erfolgen kann.
In der Rechtsprechung werden üblicherweise die zehn Fragen des Trennungsjahrs, des Sorgerechts für die ehelichen Kinder, des Unterhalts für Getrenntlebende und der Trennungszeit separat voneinander behandelt, und auch das Gericht entscheidet im allgemeinen auf Basis der Berücksichtigung der Interessen der gemeinsamen Kinder, so dass diese als nicht voneinander unterscheidbare Ausgleichsregelungen angesehen werden müssen. Es werden allerdings stets alle Aspekte in der gerichtlichen Praxis und den darauf begründeten Urteilen angerechnet. Lediglich in den besonderen Fällen, in denen von der Frage des Aufenthaltsbestimmungrechts, des Besuchsrechts für die weiteren Kinder und von der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung auch über die Vollendung der ersten Ausbildung hinaus abgewichen wird, werden regelmäßig auch andere Berechnungsmethoden angewendet und von einem Rechtsanwalt auf ihre Anwendbarkeit hin geprüft. In seltenen Fällen wird es erforderlich sein, die geschuldeten Zahlungen im Wege des Inkasso beim Kindesvater einzuholen.
Das Familiengericht ist so gekennzeichnet durch eine vermittelnde Funktion als erstinstanzliches Gericht im Sinne einer freiwilligen Gerichtsbarkeit, es verfügt über Fachkenntnisse und es ist somit zuständig für die Festlegung des Besuchsrechts und der Vaterschaft nach einem entsprechenden Test. Oberstes Prinzip der Scheidung ist dabei die Berücksichtigung des Wohls der gemeinsamen Kinder durch den Scheidungsanwalt. Eine Aufgabe als Mediator nimmt dieser in den Auseinandersetzungen nur im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenzen wahr. Eine weitere Besonderheit einer einvernehmlichen Scheidung vor einem deutschen Familiengericht besteht darin, dass dieses ausschließlich in der Anwendung des Familienrechts vorläufig entscheidet, zumindest wenn der Vater des Kindes als Unterhaltsschuldner eines regelmäßigen Unterhalts angesehen werden kann.

Familienrecht und Unterhalt

Eine Offenheit in der Beziehung, ein erhöhter hoher Grad auch an Toleranz und die Trennung der Haushaltsgegenstände bei den getrennt lebenden Ehegatten kennzeichnen eine Situation nach der Ehe. Lediglich in bestimmten Fällen, in denen ein Elternteil im Ausland lebt und der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist die Einschaltung eines Anwalts für Familienrecht erforderlich, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Gerichtsverhandlung zu ermöglichen. Das Wohl ihrer Kinder, welches als ein Maßstab gilt, macht die Frage des Versorgungsausgleichs und des Besuchsrechts, allerdings nicht des Aufenthaltsbestimmungsrechts, in starkem Maß konkretisierbar, so wie die Regelungen anderer Bereiche der Familie und des Familienrechts.
Deshalb spielen hier für den Scheidungsanwalt in Hamburg-Eilbek, und auch jenen in Hamburg-Wandsbek, neben dem geschuldeten Kindesunterhalt und in weiterem dem Zugewinnausgleich auch Fragen des Rechts und einer Auseinandersetzung des gemeinsamen ehelich erworbenen Vermögens sowohl bei der Gütertrennung durch einen Ehevertrag als auch bei der Gütergemeinschaft oder der reinen Zugewinngemeinschaft eine entscheidungserhebliche Rolle. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Durchführung des Scheidungsverfahrens Gutachten eingeholt werden müssen, um den nachehelichen Ehegattenunterhalt unter der Prämisse der Antragstellung durch den mandatierten Scheidungsanwalt exakt zu definieren und im weiteren auch berechnen zu können.
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