24.10.2023
Rechtsanwältin
Das Familienrecht in Hamburg enthält diverse Vorschriften über das Eingehen der Ehe und die Scheidung und über die
eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie über deren Beendigung bzw. Aufhebung. Vor den Familiengerichten werden
in jedem Einzelfall die rechtlichen Wirkungen der Ehe, das
eheliche Güterrecht
und die Folgen der Scheidung, wie insbesondere der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, und der
Versorgungsausgleich geregelt.
Auch über den Status der Abstammung und der Unterhaltspflicht beim Besuchsrecht für uneheliche Kinder und deren
Enkel sind gesetzliche Bestimmungen in den Regelungen des Gesetzes enthalten.
Daneben ist der
Fachanwalt
auch für den Vaterschaftsnachweis und die gemeinsame elterliche Sorge sowie die gegenseitige Unterhaltspflicht der
Eheleute verantwortlich, so dass die Rechte aber auch die Pflichten der Kinder gegenüber den Eltern als
Kindschaftsrecht zusammengefasst werden.
Alle Streitigkeiten oder Uneinigkeiten betreffend sowohl Pflegschaft, als auch Betreuung oder
Vormundschaft
und andere Familiensachen werden vom zuständigen Familiengericht oder Vormundschaftsgericht entschieden. Das
gesamte Familienrecht ist im Wesentlichen im Gesetz enthalten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist in dem
eigens dafür geschaffenen Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Für familiengerichtliche Verfahren sind im
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG),
gesonderte Vorschriften enthalten. In der anwaltlichen Beratungspraxis der
Scheidungsanwältin
haben daneben weitere Bestimmungen über das Kindesunterhaltsrecht praktische Bedeutung.
Die Scheidung:
Während des Scheidungsprozesses wurden fachliche und berufliche Erfahrungen bei Anwaltskanzleien in Hamburg
gesammelt, im Zivilrecht werden bank- und versicherungsrechtliche Mandate bearbeitet, bis die Spezialisierung auf
das Familienrecht erfolgt und die Qualifikation Fachanwältin für Familienrecht erworben wird. Es werden Mandanten
in allgemeinen
zivilrechtlichen Problemen
sowie vor allem in familienrechtlichen Fragen rund um die Trennung, die Vorbereitung und Durchführung der
Scheidung, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterhalt und güterrechtlichen Ansprüchen,
sowie die Klärung von Belangen zum Wohle der Kinder, wie Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht bearbeitet.
Der Anwalt:
Die fremdsprachliche Tätigkeit des
Rechtsanwalts in Hamburg
hat Bedeutung in allen Fällen der Beratung für misshandelte Frauen und Kinder, deren Aufenthalt bei einem Anwalt
für einige Zeit die familiäre und häusliche Situation verbessern kann. Gerade Frauen sind bei einer weiblichen
Anwältin erheblich besser aufgehoben, da eine
Rechtsanwältin
eher auf die Bedürfnisse der benachteiligten Ehefrauen eingehen kann. Vorteile bei der Regelung des Besuchsrechts
sind durch die Änderung nicht zu erwarten, konkludent aber auch nicht auszuschließen.
Zu jedem Beratungsgespräch sind die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde und eventuell weitere Dokumente
mitzubringen, sowie ferner ein Ehefähigkeitszeugnis und das Familienbuch.
Fremdsprachige Dokumente aus Österreich müssen mit einer
rumänischen Übersetzung
verbunden werden, da sie anderenfalls von den Behörden nicht akzeptiert werden.
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