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3. Mai 2023

Hilfe und Beratung für geschädigte Patienten

Der Anwalt versucht stets, eine ansprechende Atmosphäre für die Besprechungen zu schaffen, um die Probleme des Patienten in einem möglichst entspannten Rahmen zu erörtern. Gerade in medizinrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Operationsfehlern, Ärztepfusch, und Falschbehandlung kann schon im ersten Gespräch umfassend Rat und Auskunft erteilt werden.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung im Umgang mit Ärzten und Krankenhäusern muss der Patient ausführlich schriftlich darüber aufgeklärt werden, ob gerade in seinem Fall die Austragung eines Streits vor den Gerichten sinnvoll ist, oder ob zunächst versucht werden sollte, das Problem durch eine außergerichtliche Einigung zum Beispiel vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen aus der Welt zu schaffen.
Die Arbeit in Medizinrechtssachen ist sehr darauf ausgerichtet, den Patienten möglichst wenig zusätzliche Schmerzen zuzufügen. Die behandelnden Ärzte lehnen im Gegensatz zu den Krankenhäusern, von denen sich die Haftpflichtversicherungen und Anwälte sehr oft für eine Verweigerung jeglicher Schadensersatzzahlung entschieden haben, in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld vehement ab; sie wollen nur Kosten sparen.

Arzthaftung

Bei Übernahme des Mandats kann der betroffene geschädigte Patient ungefragt und ausführlich über die vorraussichtlichen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und eines eventuellen Arzthaftpflichtprozesses aufgeklärt werden. Diese Verpflichtung zur umfassenden Aufklärung auch über die Behandlungsalternativen obliegt im übrigen dem Arzt in jeder Situation, soweit es sich um eine medizinisch nicht notwendige Behandlung handelt.
Sämtliche darüber hinausgehenden und das Verfahren betreffenden Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte, die in die jeweilige Kartei zusammen mit den Röntgenbildern gelangen, muss auch der gerichtlich bestellte Gutachter oder Sachverständige erhalten, damit er genau über den jeweiligen Stand des Heilungsverlaufs und die misslungene Operation informiert ist, und über die anwaltliche Tätigkeit im Schmerzensgeldprozess die volle Entscheidungsfreiheit hat.

Schmerzensgeld

Von Gerichtsterminen, an denen der durch den Pfusch betroffene Patient aber nicht teilnehmen muss, werden die verantwortlichen Ärzte und Behandler von den Anwälten einen medizinischen Bericht über die Höhe des Schmerzensgeldes und die Kosten der Folgebehandlungen erhalten. Obligatorisch steht an erster Stelle die vollständige Genesung des Patienten, und für den Fachanwalt für Ärztepfusch das persönliche Bestreben, einen Konflikt oder Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.
In jedem Stadium des Verfahrens können Versuche einer Alternativbehandlung unternommen werden, um eine schnelle Lösung der Problematik zu erreichen. Für die Medizinrechtsanwälte hat deshalb die Beendigung einer rechtlichen Streitigkeit ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe hohe Priorität, und auch die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsschutzversicherung kann geprüft werden.
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