3. Mai 2023
Hilfe und Beratung für geschädigte Patienten
Der Anwalt versucht stets, eine ansprechende Atmosphäre für die Besprechungen zu schaffen, um die Probleme des
Patienten in einem möglichst entspannten Rahmen zu erörtern. Gerade in
medizinrechtlichen Angelegenheiten
im Zusammenhang mit Operationsfehlern, Ärztepfusch, und Falschbehandlung kann schon im ersten Gespräch umfassend
Rat und Auskunft erteilt werden.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrung im Umgang mit
Ärzten und Krankenhäusern
muss der Patient ausführlich schriftlich darüber aufgeklärt werden, ob gerade in seinem Fall die Austragung eines
Streits vor den Gerichten sinnvoll ist, oder ob zunächst versucht werden sollte, das Problem durch eine
außergerichtliche Einigung zum Beispiel vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen aus der Welt zu
schaffen.
Die Arbeit in Medizinrechtssachen ist sehr darauf ausgerichtet, den Patienten möglichst wenig zusätzliche
Schmerzen zuzufügen. Die behandelnden Ärzte lehnen im Gegensatz zu den Krankenhäusern,
von denen sich die Haftpflichtversicherungen und Anwälte sehr oft für eine Verweigerung jeglicher
Schadensersatzzahlung entschieden haben, in den meisten Fällen ein Schmerzensgeld vehement ab; sie wollen nur
Kosten sparen.
Arzthaftung
Bei Übernahme des Mandats kann der betroffene geschädigte Patient ungefragt und ausführlich über die
vorraussichtlichen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und eines eventuellen Arzthaftpflichtprozesses aufgeklärt
werden. Diese Verpflichtung zur
umfassenden Aufklärung
auch über die Behandlungsalternativen obliegt im übrigen dem Arzt in jeder Situation, soweit es sich um eine
medizinisch nicht notwendige Behandlung handelt.
Sämtliche darüber hinausgehenden und das Verfahren betreffenden Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte, die
in die jeweilige Kartei zusammen mit den Röntgenbildern
gelangen, muss auch der gerichtlich bestellte Gutachter oder Sachverständige erhalten, damit er genau über den
jeweiligen Stand des Heilungsverlaufs und die misslungene Operation informiert ist, und über die anwaltliche
Tätigkeit im Schmerzensgeldprozess die volle Entscheidungsfreiheit hat.
Schmerzensgeld
Von Gerichtsterminen, an denen der durch den Pfusch betroffene Patient aber nicht teilnehmen muss, werden die
verantwortlichen Ärzte und Behandler von den Anwälten einen medizinischen Bericht über die Höhe des
Schmerzensgeldes und die Kosten der Folgebehandlungen erhalten. Obligatorisch steht an erster Stelle die
vollständige Genesung des Patienten, und für den
Fachanwalt für Ärztepfusch
das persönliche Bestreben, einen Konflikt oder Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.
In jedem Stadium des Verfahrens können Versuche einer Alternativbehandlung unternommen werden, um eine schnelle
Lösung der Problematik zu erreichen. Für die Medizinrechtsanwälte hat deshalb die Beendigung einer rechtlichen
Streitigkeit ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe hohe Priorität, und auch die Möglichkeit der Beantragung
von Prozesskostenhilfe für die Rechtsschutzversicherung kann geprüft werden.
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